Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2013 – Erstattung der Mehrwertsteuer bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert

Eine Erstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs nach einem Totalschaden ist geboten, wenn der Kaufpreis des Ersatz-Kfz deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Aus den Gründen: . …Dies ergibt sich aus § 249 II S.2 BGB, wonach Umsatzsteuer zu ersetzen ist, wenn und soweit sie angefallen ist. In der Gesetzesbegründung ist explizit als Beispiel der … Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2013 – Erstattung der Mehrwertsteuer bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert weiterlesen